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   OVG Saarland, 14.06.2021 - 2 B 120/21   

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OVG Saarland, 14.06.2021 - 2 B 120/21 (https://dejure.org/2021,18090)
OVG Saarland, Entscheidung vom 14.06.2021 - 2 B 120/21 (https://dejure.org/2021,18090)
OVG Saarland, Entscheidung vom 14. Juni 2021 - 2 B 120/21 (https://dejure.org/2021,18090)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2021, 783
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (12)

  • VGH Baden-Württemberg, 08.01.2019 - 2 S 2804/18

    PKH-Verfahren; Vertretungszwang; Anhörungsrüge; Gehörsverstoß; keine Festgebühr

    Auszug aus OVG Saarland, 14.06.2021 - 2 B 120/21
    2019 - 2 S 2804/18 -, juris m.w.Nw.].

    [vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 26.2.2013 - 10 LA 12/13 - VGH Mannheim, Beschluss vom 8.1.209 -2 S 2804/18 - ; VGH München Beschluss vom 04. April 2019 - 10 C 19.614 -, anders aber (unter Verweis auf die Möglichkeit erneut einen Prozesskostenhilfeantrag zu stellen) OLG Frankfurt, Beschluss vom 15.12.2005 - 24 U 204/05 -, zu § 321a ZPO; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.12.2007 - L 11 R 5526/07 R u. a. -, zu § 178a SGG, zitiert nach juris] Zwar ist unter einer "Endentscheidung" i.S.d. § 152a Abs. 1 Satz 2 VwGO im Regelfall das Endurteil zu verstehen; in Betracht kommen jedoch nach der Gesetzesbegründung auch Beschlüsse, die entweder die Instanz im Hauptsacheverfahren oder aber einen Beschwerderechtszug abschließen (vgl. BT-Drs. 15/3706, S. 22 und S. 16).

    Der Senat folgt nicht der Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg [Beschluss vom 8.1.2019 - 2 S 2804/18 - juris], wonach keine Kostenentscheidung zu treffen sei, weil Nr. 5400 des Kostenverzeichnisses (Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG), nach der im Fall einer zurückgewiesenen Anhörungsrüge eine Festgebühr anfällt, keine Anwendung finde, sondern schließt sich der gegensätzlichen und überzeugenden Auffassung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts [Beschluss vom 12.2.2019 - 12 LA 214/18 - ; juris] und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs [Beschluss vom 4.4.2019 - 10 C 19.614 -, juris] an.

  • OVG Niedersachsen, 26.02.2013 - 10 LA 12/13

    Anhörungsrüge gegen einen den Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für

    Auszug aus OVG Saarland, 14.06.2021 - 2 B 120/21
    [vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 26.2.2013 - 10 LA 12/13 - VGH Mannheim, Beschluss vom 8.1.209 -2 S 2804/18 - ; VGH München Beschluss vom 04. April 2019 - 10 C 19.614 -, anders aber (unter Verweis auf die Möglichkeit erneut einen Prozesskostenhilfeantrag zu stellen) OLG Frankfurt, Beschluss vom 15.12.2005 - 24 U 204/05 -, zu § 321a ZPO; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.12.2007 - L 11 R 5526/07 R u. a. -, zu § 178a SGG, zitiert nach juris] Zwar ist unter einer "Endentscheidung" i.S.d. § 152a Abs. 1 Satz 2 VwGO im Regelfall das Endurteil zu verstehen; in Betracht kommen jedoch nach der Gesetzesbegründung auch Beschlüsse, die entweder die Instanz im Hauptsacheverfahren oder aber einen Beschwerderechtszug abschließen (vgl. BT-Drs. 15/3706, S. 22 und S. 16).

    [vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 26.2.2013 - 10 LA 12/13 -, juris] Als "Endentscheidung" kommt daher grundsätzlich auch ein Beschluss des Oberverwaltungsgerichts in Betracht, mit dem - wie vorliegend - über die Gewährung von Prozesskostenhilfe instanzabschließend und unanfechtbar entschieden wird.

  • VGH Bayern, 04.04.2019 - 10 C 19.614

    Keine Geltendmachung der inhaltlichen Unrichtigkeit einer Entscheidung im

    Auszug aus OVG Saarland, 14.06.2021 - 2 B 120/21
    [vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 26.2.2013 - 10 LA 12/13 - VGH Mannheim, Beschluss vom 8.1.209 -2 S 2804/18 - ; VGH München Beschluss vom 04. April 2019 - 10 C 19.614 -, anders aber (unter Verweis auf die Möglichkeit erneut einen Prozesskostenhilfeantrag zu stellen) OLG Frankfurt, Beschluss vom 15.12.2005 - 24 U 204/05 -, zu § 321a ZPO; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.12.2007 - L 11 R 5526/07 R u. a. -, zu § 178a SGG, zitiert nach juris] Zwar ist unter einer "Endentscheidung" i.S.d. § 152a Abs. 1 Satz 2 VwGO im Regelfall das Endurteil zu verstehen; in Betracht kommen jedoch nach der Gesetzesbegründung auch Beschlüsse, die entweder die Instanz im Hauptsacheverfahren oder aber einen Beschwerderechtszug abschließen (vgl. BT-Drs. 15/3706, S. 22 und S. 16).

    Der Senat folgt nicht der Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg [Beschluss vom 8.1.2019 - 2 S 2804/18 - juris], wonach keine Kostenentscheidung zu treffen sei, weil Nr. 5400 des Kostenverzeichnisses (Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG), nach der im Fall einer zurückgewiesenen Anhörungsrüge eine Festgebühr anfällt, keine Anwendung finde, sondern schließt sich der gegensätzlichen und überzeugenden Auffassung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts [Beschluss vom 12.2.2019 - 12 LA 214/18 - ; juris] und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs [Beschluss vom 4.4.2019 - 10 C 19.614 -, juris] an.

  • OLG Frankfurt, 15.12.2005 - 24 U 204/05

    Gehörsrüge: Statthaftigkeit des Rechtsbehelfs bei Zurückweisung eines

    Auszug aus OVG Saarland, 14.06.2021 - 2 B 120/21
    [vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 26.2.2013 - 10 LA 12/13 - VGH Mannheim, Beschluss vom 8.1.209 -2 S 2804/18 - ; VGH München Beschluss vom 04. April 2019 - 10 C 19.614 -, anders aber (unter Verweis auf die Möglichkeit erneut einen Prozesskostenhilfeantrag zu stellen) OLG Frankfurt, Beschluss vom 15.12.2005 - 24 U 204/05 -, zu § 321a ZPO; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.12.2007 - L 11 R 5526/07 R u. a. -, zu § 178a SGG, zitiert nach juris] Zwar ist unter einer "Endentscheidung" i.S.d. § 152a Abs. 1 Satz 2 VwGO im Regelfall das Endurteil zu verstehen; in Betracht kommen jedoch nach der Gesetzesbegründung auch Beschlüsse, die entweder die Instanz im Hauptsacheverfahren oder aber einen Beschwerderechtszug abschließen (vgl. BT-Drs. 15/3706, S. 22 und S. 16).
  • BVerwG, 10.02.2006 - 5 B 7.06

    Erhebung einer Anhörungsrüge; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör;

    Auszug aus OVG Saarland, 14.06.2021 - 2 B 120/21
    vom 1.7.2008 - 3 B 20.08 - und vom 10.2.2006 - 5 B 7.06 - jeweils zitiert nach juris], es sei denn, diese werden - wie vorliegend - in Bezug auf eine Prozesskostenhilfeentscheidung erhoben, wo gemäß § 67 Abs. 4 Satz 1 VwGO kein Vertretungszwang besteht.
  • BVerwG, 25.08.2014 - 5 B 24.14

    Einlegung der Beschwerde durch einen vertretungsberechtigten

    Auszug aus OVG Saarland, 14.06.2021 - 2 B 120/21
    Soweit der Antragsteller zugleich ausdrücklich Gegenvorstellung eingelegt hat, kann dahinstehen, ob dieses Begehren deshalb unzulässig ist, weil der Gesetzgeber mit der Schaffung der Anhörungsrüge nach § 152a VwGO zum Ausdruck gebracht hat, dass daneben die nicht geregelte Gegenvorstellung nicht mehr zuzulassen ist [BVerwG, Beschluss vom 25.8.2014 - 5 B 24.14 - juris m.w.N.] oder sie jedenfalls dann nicht statthaft und unzulässig ist, wenn die Gegenvorstellung - wie vorliegend der Fall - die gleiche Zielrichtung wie die Anhörungsrüge verfolgt [vgl. BVerwG, Beschluss vom 21.1.2015 - 5 B 9.15 - juris m.w.N.].
  • OVG Niedersachsen, 12.02.2019 - 12 LA 214/18

    Verfahren über erfolglose Anhörungsrügen in Prozesskostenhilfesachen ist nicht

    Auszug aus OVG Saarland, 14.06.2021 - 2 B 120/21
    Der Senat folgt nicht der Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg [Beschluss vom 8.1.2019 - 2 S 2804/18 - juris], wonach keine Kostenentscheidung zu treffen sei, weil Nr. 5400 des Kostenverzeichnisses (Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG), nach der im Fall einer zurückgewiesenen Anhörungsrüge eine Festgebühr anfällt, keine Anwendung finde, sondern schließt sich der gegensätzlichen und überzeugenden Auffassung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts [Beschluss vom 12.2.2019 - 12 LA 214/18 - ; juris] und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs [Beschluss vom 4.4.2019 - 10 C 19.614 -, juris] an.
  • BVerwG, 21.01.2015 - 5 B 9.15

    Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs i.R.e. Anhörungsrüge

    Auszug aus OVG Saarland, 14.06.2021 - 2 B 120/21
    Soweit der Antragsteller zugleich ausdrücklich Gegenvorstellung eingelegt hat, kann dahinstehen, ob dieses Begehren deshalb unzulässig ist, weil der Gesetzgeber mit der Schaffung der Anhörungsrüge nach § 152a VwGO zum Ausdruck gebracht hat, dass daneben die nicht geregelte Gegenvorstellung nicht mehr zuzulassen ist [BVerwG, Beschluss vom 25.8.2014 - 5 B 24.14 - juris m.w.N.] oder sie jedenfalls dann nicht statthaft und unzulässig ist, wenn die Gegenvorstellung - wie vorliegend der Fall - die gleiche Zielrichtung wie die Anhörungsrüge verfolgt [vgl. BVerwG, Beschluss vom 21.1.2015 - 5 B 9.15 - juris m.w.N.].
  • LSG Baden-Württemberg, 19.12.2007 - L 11 R 5526/07

    Unzulässigkeit der Anhörungsrüge

    Auszug aus OVG Saarland, 14.06.2021 - 2 B 120/21
    [vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 26.2.2013 - 10 LA 12/13 - VGH Mannheim, Beschluss vom 8.1.209 -2 S 2804/18 - ; VGH München Beschluss vom 04. April 2019 - 10 C 19.614 -, anders aber (unter Verweis auf die Möglichkeit erneut einen Prozesskostenhilfeantrag zu stellen) OLG Frankfurt, Beschluss vom 15.12.2005 - 24 U 204/05 -, zu § 321a ZPO; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.12.2007 - L 11 R 5526/07 R u. a. -, zu § 178a SGG, zitiert nach juris] Zwar ist unter einer "Endentscheidung" i.S.d. § 152a Abs. 1 Satz 2 VwGO im Regelfall das Endurteil zu verstehen; in Betracht kommen jedoch nach der Gesetzesbegründung auch Beschlüsse, die entweder die Instanz im Hauptsacheverfahren oder aber einen Beschwerderechtszug abschließen (vgl. BT-Drs. 15/3706, S. 22 und S. 16).
  • BVerwG, 17.08.2015 - 5 B 55.15

    Gewährung rechtlichen Gehörs bzgl. Verletzung der Kenntnisnahme des Vorbringens

    Auszug aus OVG Saarland, 14.06.2021 - 2 B 120/21
    [BVerwG, Beschluss vom 8.4.2020 - 5 B 13/20 -, juris] Ebenso wenig ist das Gericht gehalten, ein jedes Vorbringen der Beteiligten in den Gründen seiner Entscheidung ausdrücklich zu bescheiden [stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 17.8.2015 - 5 B 55.15 - juris m.w.N.)].
  • BVerwG, 01.07.2008 - 3 B 20.08

    Soll Vorschriften - Post - Internet - Rechtsanwalt - rechtliches Gehör

  • BVerwG, 08.04.2020 - 5 B 13.20

    Grenzen der Anfechtbarkeit von Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts;

  • OVG Saarland, 03.03.2022 - 2 B 43/22

    Anhörungsrüge, Gegenvorstellung

    [vgl. Beschluss des Senats vom 14.6.2021 - 2 B 120/21 - m.w.N., juris] Die Anhörungsrüge ist auch statthaft, denn sie richtet sich gegen einen den Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein beabsichtigtes gerichtskostenpflichtiges Beschwerdeverfahren nach § 146 Abs. 4 VwGO ablehnenden Beschluss des Oberverwaltungsgerichts und damit eine Endentscheidung im Sinne des § 152a Abs. 1 Satz 2 VwGO.

    Der Senat [vgl.schon Beschluss vom 14.6.2021 - 2 B 120/21 -, juris] folgt nicht der Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg [Beschluss vom 8.1.2019 - 2 S 2804/18 - juris], wonach keine Kostenentscheidung zu treffen sei, weil Nr. 5400 des Kostenverzeichnisses (Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG), nach der im Fall einer zurückgewiesenen Anhörungsrüge eine Festgebühr anfällt, keine Anwendung finde, sondern schließt sich der gegensätzlichen und überzeugenden Auffassung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts [Beschluss vom 12.2.2019 - 12 LA 214/18 - juris] und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs [Beschluss vom 4.4.2019 - 10 C 19.614 -, juris] an.

  • OVG Saarland, 07.03.2022 - 2 B 42/22

    Stadtratssitzung per Videokonferenz; Anhörungsrüge und Gegenvorstellung

    [vgl. den Beschluss des Senats vom 14.6.2021 - 2 B 120/21 - m.w.N., juris] Die Anhörungsrüge ist auch statthaft, denn sie richtet sich gegen einen den Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein beabsichtigtes gerichtskostenpflichtiges Beschwerdeverfahren nach § 146 Abs. 4 VwGO ablehnenden Beschluss des Oberverwaltungsgerichts und damit eine Endentscheidung im Sinne des § 152a Abs. 1 Satz 2 VwGO.

    Der Senat [vgl. schon den Beschluss vom 14.6.2021 - 2 B 120/21 -, juris] folgt nicht der Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg [Beschluss vom 8.1.2019 - 2 S 2804/18 - juris], wonach keine Kostenentscheidung zu treffen sei, weil Nr. 5400 des Kostenverzeichnisses (Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG), nach der im Fall einer zurückgewiesenen Anhörungsrüge eine Festgebühr anfällt, keine Anwendung finde, sondern schließt sich der gegensätzlichen und überzeugenden Auffassung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts [Beschluss vom 12.2.2019 - 12 LA 214/18 - juris] und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs [Beschluss vom 4.4.2019 - 10 C 19.614 -, juris] an.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.02.2024 - 3 M 15/24

    Anhörungsrüge; Betrieb einer Spielhalle; Mindestabstand; Berücksichtigung

    Die Anhörungsrüge stellt keinen Rechtsbehelf zur Überprüfung der inhaltlichen Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung dar (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. März 2016 - 9 A 7.16 - juris Rn. 4; BayVGH, Beschluss vom 25. April 2022 - 10 B 22.784 - juris Rn. 12; OVG Saarl, Beschluss vom 14. Juni 2021 - 2 B 120/21 - Rn. 6, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2022 - 3 O 92/22

    Berichtigungsantrag, Anhörungsrüge, Gegenvorstellung

    Die Anhörungsrüge stellt keinen Rechtsbehelf zur Überprüfung der inhaltlichen Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung dar (BayVGH, Beschluss vom 25. April 2022 - 10 B 22.784 - juris Rn. 12; OVG Saarl, Beschluss vom 14. Juni 2021 - 2 B 120/21 - Rn. 6, juris).

    Letztlich bedarf all dies keiner abschließenden Beantwortung, weil die Gegenvorstellung jedenfalls schon deshalb keinen Erfolg haben kann, weil der Vortrag der Klägerin - wie bereits unter (2) ausgeführt - dem Senat keinen Anlass zur Korrektur des angefochtenen Beschlusses vom 2. September 2022 und der ihm zugrundeliegenden rechtlichen Bewertung gäbe (OVG Saarl, Beschluss vom 14. Juni 2021, a.a.O. Rn. 8).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.10.2022 - 3 M 106/22

    Anhörungsrüge

    Die Anhörungsrüge stellt keinen Rechtsbehelf zur Überprüfung der inhaltlichen Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung dar (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. März 2016 - 9 A 7.16 - juris Rn. 4; BayVGH, Beschluss vom 25. April 2022 - 10 B 22.784 - juris Rn. 12; OVG Saarl, Beschluss vom 14. Juni 2021 - 2 B 120/21 - Rn. 6, juris).
  • OVG Saarland, 08.04.2022 - 2 B 49/22

    Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes (Eilverfahren)

    [Vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 14.6.2021 - 2 B 120/21 -, juris (m.w.N.)] Es ist auch keineswegs so, dass sich die angegriffene Entscheidung wegen der konträren Aussagen "verboten hätte" .
  • OVG Saarland, 28.07.2021 - 2 B 162/21

    Zum Anspruch eines Stadtratsmitglieds auf Kostenübernahme für einen

    [OVG des Saarlandes, Beschluss vom 14.6.2021 - 2 B 120/21 -, juris] Diesen Anforderungen hat das Verwaltungsgericht Genüge getan.
  • OVG Saarland, 20.04.2022 - 2 A 130/21

    Widerruf von Familienflüchtlingsschutz

    [Vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 14.6.2021 - 2 B 120/21 -, juris (m.w.N.)] Davon abgesehen hat das Verwaltungsgericht in seinem Urteil darauf abgestellt, dass dem Kläger zu dem gemäß § 77 Abs. 1 AsylG maßgeblichen Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung der begehrte Flüchtlingsschutz nach § 3 AsylG nicht zusteht.
  • OVG Saarland, 28.09.2022 - 1 E 204/22

    Kein Vertretungszwang vor dem Oberverwaltungsgericht für eine Anhörungsrüge

    [vgl. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 7.3.2022 - 2 B 42/22 - und vom 14.6.2021 - 2 B 120/21 -, jeweils juris].
  • OVG Saarland, 15.02.2022 - 2 B 36/22

    Prozesskostenhilfe für noch einzulegende Beschwerde; Corona-Krise;

    [vgl. Beschluss des Senats vom 14.6.2021 - 2 B 120/21 -, juris].
  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.02.2023 - 3 L 4/23

    Anhörungsrüge gegen Ablehnung eines Antrags auf Zulassung der Berufung

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