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OVG Saarland, 14.06.2021 - 2 B 120/21 |
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2021, 783
Wird zitiert von ... (11) Neu Zitiert selbst (12)
- VGH Baden-Württemberg, 08.01.2019 - 2 S 2804/18
PKH-Verfahren; Vertretungszwang; Anhörungsrüge; Gehörsverstoß; keine Festgebühr …
Auszug aus OVG Saarland, 14.06.2021 - 2 B 120/21
2019 - 2 S 2804/18 -, juris m.w.Nw.].[vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 26.2.2013 - 10 LA 12/13 - VGH Mannheim, Beschluss vom 8.1.209 -2 S 2804/18 - ; VGH München Beschluss vom 04. April 2019 - 10 C 19.614 -, anders aber (unter Verweis auf die Möglichkeit erneut einen Prozesskostenhilfeantrag zu stellen) OLG Frankfurt, Beschluss vom 15.12.2005 - 24 U 204/05 -, zu § 321a ZPO; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.12.2007 - L 11 R 5526/07 R u. a. -, zu § 178a SGG, zitiert nach juris] Zwar ist unter einer "Endentscheidung" i.S.d. § 152a Abs. 1 Satz 2 VwGO im Regelfall das Endurteil zu verstehen; in Betracht kommen jedoch nach der Gesetzesbegründung auch Beschlüsse, die entweder die Instanz im Hauptsacheverfahren oder aber einen Beschwerderechtszug abschließen (…vgl. BT-Drs. 15/3706, S. 22 und S. 16).
Der Senat folgt nicht der Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg [Beschluss vom 8.1.2019 - 2 S 2804/18 - juris], wonach keine Kostenentscheidung zu treffen sei, weil Nr. 5400 des Kostenverzeichnisses (Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG), nach der im Fall einer zurückgewiesenen Anhörungsrüge eine Festgebühr anfällt, keine Anwendung finde, sondern schließt sich der gegensätzlichen und überzeugenden Auffassung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts [Beschluss vom 12.2.2019 - 12 LA 214/18 - ; juris] und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs [Beschluss vom 4.4.2019 - 10 C 19.614 -, juris] an.
- OVG Niedersachsen, 26.02.2013 - 10 LA 12/13
Anhörungsrüge gegen einen den Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für …
Auszug aus OVG Saarland, 14.06.2021 - 2 B 120/21
[vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 26.2.2013 - 10 LA 12/13 - VGH Mannheim, Beschluss vom 8.1.209 -2 S 2804/18 - ; VGH München Beschluss vom 04. April 2019 - 10 C 19.614 -, anders aber (unter Verweis auf die Möglichkeit erneut einen Prozesskostenhilfeantrag zu stellen) OLG Frankfurt, Beschluss vom 15.12.2005 - 24 U 204/05 -, zu § 321a ZPO; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.12.2007 - L 11 R 5526/07 R u. a. -, zu § 178a SGG, zitiert nach juris] Zwar ist unter einer "Endentscheidung" i.S.d. § 152a Abs. 1 Satz 2 VwGO im Regelfall das Endurteil zu verstehen; in Betracht kommen jedoch nach der Gesetzesbegründung auch Beschlüsse, die entweder die Instanz im Hauptsacheverfahren oder aber einen Beschwerderechtszug abschließen (…vgl. BT-Drs. 15/3706, S. 22 und S. 16).[vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 26.2.2013 - 10 LA 12/13 -, juris] Als "Endentscheidung" kommt daher grundsätzlich auch ein Beschluss des Oberverwaltungsgerichts in Betracht, mit dem - wie vorliegend - über die Gewährung von Prozesskostenhilfe instanzabschließend und unanfechtbar entschieden wird.
- VGH Bayern, 04.04.2019 - 10 C 19.614
Keine Geltendmachung der inhaltlichen Unrichtigkeit einer Entscheidung im …
Auszug aus OVG Saarland, 14.06.2021 - 2 B 120/21
[vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 26.2.2013 - 10 LA 12/13 - VGH Mannheim, Beschluss vom 8.1.209 -2 S 2804/18 - ; VGH München Beschluss vom 04. April 2019 - 10 C 19.614 -, anders aber (unter Verweis auf die Möglichkeit erneut einen Prozesskostenhilfeantrag zu stellen) OLG Frankfurt, Beschluss vom 15.12.2005 - 24 U 204/05 -, zu § 321a ZPO; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.12.2007 - L 11 R 5526/07 R u. a. -, zu § 178a SGG, zitiert nach juris] Zwar ist unter einer "Endentscheidung" i.S.d. § 152a Abs. 1 Satz 2 VwGO im Regelfall das Endurteil zu verstehen; in Betracht kommen jedoch nach der Gesetzesbegründung auch Beschlüsse, die entweder die Instanz im Hauptsacheverfahren oder aber einen Beschwerderechtszug abschließen (…vgl. BT-Drs. 15/3706, S. 22 und S. 16).Der Senat folgt nicht der Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg [Beschluss vom 8.1.2019 - 2 S 2804/18 - juris], wonach keine Kostenentscheidung zu treffen sei, weil Nr. 5400 des Kostenverzeichnisses (Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG), nach der im Fall einer zurückgewiesenen Anhörungsrüge eine Festgebühr anfällt, keine Anwendung finde, sondern schließt sich der gegensätzlichen und überzeugenden Auffassung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts [Beschluss vom 12.2.2019 - 12 LA 214/18 - ; juris] und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs [Beschluss vom 4.4.2019 - 10 C 19.614 -, juris] an.
- OLG Frankfurt, 15.12.2005 - 24 U 204/05
Gehörsrüge: Statthaftigkeit des Rechtsbehelfs bei Zurückweisung eines …
Auszug aus OVG Saarland, 14.06.2021 - 2 B 120/21
[vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 26.2.2013 - 10 LA 12/13 - VGH Mannheim, Beschluss vom 8.1.209 -2 S 2804/18 - ; VGH München Beschluss vom 04. April 2019 - 10 C 19.614 -, anders aber (unter Verweis auf die Möglichkeit erneut einen Prozesskostenhilfeantrag zu stellen) OLG Frankfurt, Beschluss vom 15.12.2005 - 24 U 204/05 -, zu § 321a ZPO; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.12.2007 - L 11 R 5526/07 R u. a. -, zu § 178a SGG, zitiert nach juris] Zwar ist unter einer "Endentscheidung" i.S.d. § 152a Abs. 1 Satz 2 VwGO im Regelfall das Endurteil zu verstehen; in Betracht kommen jedoch nach der Gesetzesbegründung auch Beschlüsse, die entweder die Instanz im Hauptsacheverfahren oder aber einen Beschwerderechtszug abschließen (…vgl. BT-Drs. 15/3706, S. 22 und S. 16). - BVerwG, 10.02.2006 - 5 B 7.06
Erhebung einer Anhörungsrüge; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; …
Auszug aus OVG Saarland, 14.06.2021 - 2 B 120/21
vom 1.7.2008 - 3 B 20.08 - und vom 10.2.2006 - 5 B 7.06 - jeweils zitiert nach juris], es sei denn, diese werden - wie vorliegend - in Bezug auf eine Prozesskostenhilfeentscheidung erhoben, wo gemäß § 67 Abs. 4 Satz 1 VwGO kein Vertretungszwang besteht. - BVerwG, 25.08.2014 - 5 B 24.14
Einlegung der Beschwerde durch einen vertretungsberechtigten …
Auszug aus OVG Saarland, 14.06.2021 - 2 B 120/21
Soweit der Antragsteller zugleich ausdrücklich Gegenvorstellung eingelegt hat, kann dahinstehen, ob dieses Begehren deshalb unzulässig ist, weil der Gesetzgeber mit der Schaffung der Anhörungsrüge nach § 152a VwGO zum Ausdruck gebracht hat, dass daneben die nicht geregelte Gegenvorstellung nicht mehr zuzulassen ist [BVerwG, Beschluss vom 25.8.2014 - 5 B 24.14 - juris m.w.N.] oder sie jedenfalls dann nicht statthaft und unzulässig ist, wenn die Gegenvorstellung - wie vorliegend der Fall - die gleiche Zielrichtung wie die Anhörungsrüge verfolgt [vgl. BVerwG, Beschluss vom 21.1.2015 - 5 B 9.15 - juris m.w.N.]. - OVG Niedersachsen, 12.02.2019 - 12 LA 214/18
Verfahren über erfolglose Anhörungsrügen in Prozesskostenhilfesachen ist nicht …
Auszug aus OVG Saarland, 14.06.2021 - 2 B 120/21
Der Senat folgt nicht der Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg [Beschluss vom 8.1.2019 - 2 S 2804/18 - juris], wonach keine Kostenentscheidung zu treffen sei, weil Nr. 5400 des Kostenverzeichnisses (Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG), nach der im Fall einer zurückgewiesenen Anhörungsrüge eine Festgebühr anfällt, keine Anwendung finde, sondern schließt sich der gegensätzlichen und überzeugenden Auffassung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts [Beschluss vom 12.2.2019 - 12 LA 214/18 - ; juris] und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs [Beschluss vom 4.4.2019 - 10 C 19.614 -, juris] an. - BVerwG, 21.01.2015 - 5 B 9.15
Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs i.R.e. Anhörungsrüge
Auszug aus OVG Saarland, 14.06.2021 - 2 B 120/21
Soweit der Antragsteller zugleich ausdrücklich Gegenvorstellung eingelegt hat, kann dahinstehen, ob dieses Begehren deshalb unzulässig ist, weil der Gesetzgeber mit der Schaffung der Anhörungsrüge nach § 152a VwGO zum Ausdruck gebracht hat, dass daneben die nicht geregelte Gegenvorstellung nicht mehr zuzulassen ist [BVerwG, Beschluss vom 25.8.2014 - 5 B 24.14 - juris m.w.N.] oder sie jedenfalls dann nicht statthaft und unzulässig ist, wenn die Gegenvorstellung - wie vorliegend der Fall - die gleiche Zielrichtung wie die Anhörungsrüge verfolgt [vgl. BVerwG, Beschluss vom 21.1.2015 - 5 B 9.15 - juris m.w.N.]. - LSG Baden-Württemberg, 19.12.2007 - L 11 R 5526/07
Unzulässigkeit der Anhörungsrüge
Auszug aus OVG Saarland, 14.06.2021 - 2 B 120/21
[vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 26.2.2013 - 10 LA 12/13 - VGH Mannheim, Beschluss vom 8.1.209 -2 S 2804/18 - ; VGH München Beschluss vom 04. April 2019 - 10 C 19.614 -, anders aber (unter Verweis auf die Möglichkeit erneut einen Prozesskostenhilfeantrag zu stellen) OLG Frankfurt, Beschluss vom 15.12.2005 - 24 U 204/05 -, zu § 321a ZPO; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.12.2007 - L 11 R 5526/07 R u. a. -, zu § 178a SGG, zitiert nach juris] Zwar ist unter einer "Endentscheidung" i.S.d. § 152a Abs. 1 Satz 2 VwGO im Regelfall das Endurteil zu verstehen; in Betracht kommen jedoch nach der Gesetzesbegründung auch Beschlüsse, die entweder die Instanz im Hauptsacheverfahren oder aber einen Beschwerderechtszug abschließen (…vgl. BT-Drs. 15/3706, S. 22 und S. 16). - BVerwG, 17.08.2015 - 5 B 55.15
Gewährung rechtlichen Gehörs bzgl. Verletzung der Kenntnisnahme des Vorbringens …
Auszug aus OVG Saarland, 14.06.2021 - 2 B 120/21
[BVerwG, Beschluss vom 8.4.2020 - 5 B 13/20 -, juris] Ebenso wenig ist das Gericht gehalten, ein jedes Vorbringen der Beteiligten in den Gründen seiner Entscheidung ausdrücklich zu bescheiden [stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 17.8.2015 - 5 B 55.15 - juris m.w.N.)]. - BVerwG, 01.07.2008 - 3 B 20.08
Soll Vorschriften - Post - Internet - Rechtsanwalt - rechtliches Gehör
- BVerwG, 08.04.2020 - 5 B 13.20
Grenzen der Anfechtbarkeit von Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts; …
- OVG Saarland, 03.03.2022 - 2 B 43/22
Anhörungsrüge, Gegenvorstellung
[vgl. Beschluss des Senats vom 14.6.2021 - 2 B 120/21 - m.w.N., juris] Die Anhörungsrüge ist auch statthaft, denn sie richtet sich gegen einen den Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein beabsichtigtes gerichtskostenpflichtiges Beschwerdeverfahren nach § 146 Abs. 4 VwGO ablehnenden Beschluss des Oberverwaltungsgerichts und damit eine Endentscheidung im Sinne des § 152a Abs. 1 Satz 2 VwGO.Der Senat [vgl.schon Beschluss vom 14.6.2021 - 2 B 120/21 -, juris] folgt nicht der Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg [Beschluss vom 8.1.2019 - 2 S 2804/18 - juris], wonach keine Kostenentscheidung zu treffen sei, weil Nr. 5400 des Kostenverzeichnisses (Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG), nach der im Fall einer zurückgewiesenen Anhörungsrüge eine Festgebühr anfällt, keine Anwendung finde, sondern schließt sich der gegensätzlichen und überzeugenden Auffassung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts [Beschluss vom 12.2.2019 - 12 LA 214/18 - juris] und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs [Beschluss vom 4.4.2019 - 10 C 19.614 -, juris] an.
- OVG Saarland, 07.03.2022 - 2 B 42/22
Stadtratssitzung per Videokonferenz; Anhörungsrüge und Gegenvorstellung
[vgl. den Beschluss des Senats vom 14.6.2021 - 2 B 120/21 - m.w.N., juris] Die Anhörungsrüge ist auch statthaft, denn sie richtet sich gegen einen den Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein beabsichtigtes gerichtskostenpflichtiges Beschwerdeverfahren nach § 146 Abs. 4 VwGO ablehnenden Beschluss des Oberverwaltungsgerichts und damit eine Endentscheidung im Sinne des § 152a Abs. 1 Satz 2 VwGO.Der Senat [vgl. schon den Beschluss vom 14.6.2021 - 2 B 120/21 -, juris] folgt nicht der Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg [Beschluss vom 8.1.2019 - 2 S 2804/18 - juris], wonach keine Kostenentscheidung zu treffen sei, weil Nr. 5400 des Kostenverzeichnisses (Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG), nach der im Fall einer zurückgewiesenen Anhörungsrüge eine Festgebühr anfällt, keine Anwendung finde, sondern schließt sich der gegensätzlichen und überzeugenden Auffassung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts [Beschluss vom 12.2.2019 - 12 LA 214/18 - juris] und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs [Beschluss vom 4.4.2019 - 10 C 19.614 -, juris] an.
- OVG Sachsen-Anhalt, 12.02.2024 - 3 M 15/24
Anhörungsrüge; Betrieb einer Spielhalle; Mindestabstand; Berücksichtigung …
Die Anhörungsrüge stellt keinen Rechtsbehelf zur Überprüfung der inhaltlichen Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung dar (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 22. März 2016 - 9 A 7.16 - juris Rn. 4; BayVGH…, Beschluss vom 25. April 2022 - 10 B 22.784 - juris Rn. 12; OVG Saarl, Beschluss vom 14. Juni 2021 - 2 B 120/21 - Rn. 6, juris).
- OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2022 - 3 O 92/22
Berichtigungsantrag, Anhörungsrüge, Gegenvorstellung
Die Anhörungsrüge stellt keinen Rechtsbehelf zur Überprüfung der inhaltlichen Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung dar (BayVGH…, Beschluss vom 25. April 2022 - 10 B 22.784 - juris Rn. 12; OVG Saarl, Beschluss vom 14. Juni 2021 - 2 B 120/21 - Rn. 6, juris).Letztlich bedarf all dies keiner abschließenden Beantwortung, weil die Gegenvorstellung jedenfalls schon deshalb keinen Erfolg haben kann, weil der Vortrag der Klägerin - wie bereits unter (2) ausgeführt - dem Senat keinen Anlass zur Korrektur des angefochtenen Beschlusses vom 2. September 2022 und der ihm zugrundeliegenden rechtlichen Bewertung gäbe (OVG Saarl, Beschluss vom 14. Juni 2021, a.a.O. Rn. 8).
- OVG Sachsen-Anhalt, 27.10.2022 - 3 M 106/22
Anhörungsrüge
Die Anhörungsrüge stellt keinen Rechtsbehelf zur Überprüfung der inhaltlichen Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung dar (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 22. März 2016 - 9 A 7.16 - juris Rn. 4; BayVGH…, Beschluss vom 25. April 2022 - 10 B 22.784 - juris Rn. 12; OVG Saarl, Beschluss vom 14. Juni 2021 - 2 B 120/21 - Rn. 6, juris). - OVG Saarland, 08.04.2022 - 2 B 49/22
Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes (Eilverfahren)
[Vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 14.6.2021 - 2 B 120/21 -, juris (m.w.N.)] Es ist auch keineswegs so, dass sich die angegriffene Entscheidung wegen der konträren Aussagen "verboten hätte" . - OVG Saarland, 28.07.2021 - 2 B 162/21
Zum Anspruch eines Stadtratsmitglieds auf Kostenübernahme für einen …
[OVG des Saarlandes, Beschluss vom 14.6.2021 - 2 B 120/21 -, juris] Diesen Anforderungen hat das Verwaltungsgericht Genüge getan. - OVG Saarland, 20.04.2022 - 2 A 130/21
Widerruf von Familienflüchtlingsschutz
[Vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 14.6.2021 - 2 B 120/21 -, juris (m.w.N.)] Davon abgesehen hat das Verwaltungsgericht in seinem Urteil darauf abgestellt, dass dem Kläger zu dem gemäß § 77 Abs. 1 AsylG maßgeblichen Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung der begehrte Flüchtlingsschutz nach § 3 AsylG nicht zusteht. - OVG Saarland, 28.09.2022 - 1 E 204/22
Kein Vertretungszwang vor dem Oberverwaltungsgericht für eine Anhörungsrüge
[vgl. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 7.3.2022 - 2 B 42/22 - und vom 14.6.2021 - 2 B 120/21 -, jeweils juris]. - OVG Saarland, 15.02.2022 - 2 B 36/22
Prozesskostenhilfe für noch einzulegende Beschwerde; Corona-Krise; …
[vgl. Beschluss des Senats vom 14.6.2021 - 2 B 120/21 -, juris]. - OVG Sachsen-Anhalt, 02.02.2023 - 3 L 4/23
Anhörungsrüge gegen Ablehnung eines Antrags auf Zulassung der Berufung